Zum Hauptinhalt springen
Damit Sie rechtzeitig versorgt sind.
Für eine saubere Zukunft.
Reinigen im Einklang mit der Natur.
Sorgenfreies Online-Shopping.
Verlassen Sie sich auf unsere Expertise für Ihre Reinigungsbedürfnisse.

Allgemeine Geschäftsbedingungen
(Datenschutzbestimmungen & Service-Abonnement)


Lorem ipsum

I Geltungsbereich

  1. Für sämtlichen Rechtsgeschäfte zwischen der DECOPAN Handels GmbH (in der Folge: Clean OK) und dem Kunden gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des
  2. Vertragsabschlusses gültige Fassung der AGB der DECOPAN Handels GmbH. Die AGB der DECOPAN Handels GmbH gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, somit auch dann, wenn bei Zusatzaufträgen darauf nicht ausdrücklich hingewiesen wird.
  3. DECOPAN Handels GmbH behält sich vor, die AGB bei Bedarf jederzeit anzupassen oder zu ändern. Änderungen werden dem Kunden bekanntgegeben und gelten als vereinbart, wenn der Kunde den geänderten AGB nicht schriftlich binnen 14 Tagen widerspricht.

II. Angebote und Vertragsabschluss

  1. Die Angebote der DECOPAN Handels GmbH gegenüber dem Kunden sind unverbindlich und stellen daher kein rechtlich bindendes Angebot, sondern eine Aufforderung zur Bestellung dar. Alle Angebote gelten „solange der Vorrat reicht“, wenn nicht bei den Produkten etwas anderes vermerkt ist.
  2. Die Bestellung des Kunden gilt als bindendes Angebot. Die Annahme dieses Angebots erfolgt durch Zusendung einer Auftragsbestätigung per E-Mail oder durch vorbehaltlose Erbringung der bestellten Lieferungen oder Leistungen seitens der DECOPAN Handels GmbH.

III Kaufvertrag und Eigentumsvorbehalt

  1. Die gekauften Gegenstände gehen mit Zahlung des Kaufpreises in das Eigentum des Kunden über. Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises verbleiben sie im Eigentum der DECOPAN Handels GmbH.
  2. Der Kunde ist verpflichtet, DECOPAN Handels GmbH Zugriffe Dritter (sowohl faktischer als auch rechtlicher Art) auf die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren unverzüglich unter Übersendung der entsprechenden Unterlagen bekanntzugeben und sämtliche Informationen, Urkunden oder sonstige Beweismittel zur Verfügung zu stellen, die DECOPAN HandelsGmbH zur Geltendmachung und Durchsetzung ihrer Eigentumsansprüche benötigt. Soweit durch einen derartigen Zugriff auf die im Eigentum der DECOPAN Handels GmbH stehende Waren Kosten (insbesondere Verfahrens- und Rechtsvertretungskosten) entstehen, haftet der Kunde für diese. Der Kunde wird bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises die Ware nicht an Dritte veräußern oder sie diesen sonst wie überlassen.

IV. Service-Abonnement bei Leihgeräten

1. Service-Umfang

  • Das vereinbarte Service-Abonnement für Hygieneprodukte samt Leihgeräte umfasst die Überlassung der Spender/Dosiergeräte seitens der DECOPAN Handels GmbH zur Nutzung durch den Kunden für die Dauer des Vertragsverhältnisses und die regelmäßige Materialversorgung des Kunden mit dem entsprechenden Verbrauchsmaterial jeweils nach Vereinbarung/Lieferintervall und Bestellung.
  • Der Kunde verpflichtet sich in den Leihspendern sowie in den Dosiergeräten ausschließlich die von DECOPAN Handels GmbH angebotene Nachfüllware zu verwenden. Nachweislich anderweitig verwendetes Verbrauchsmaterial führt zu Vertragsbruch und Punkt IV.2.9 kommt zur Geltung. Für die zur Verfügung gestellten Geräte wird eine Mindestabnahme von einer Einheit in max. 8-wöchiger Zeit Perioden vereinbart
  • DECOPAN Handels GmbH übernimmt kein Gewähr dafür, dass die in IV.1.2 genannte Mindestabnahme zur Deckung des betriebsbedingten Verbrauchs ausreichend ist, da die Höhe des betriebsbedingten Verbrauchs von einer Vielzahl von Faktoren (z.B. Kundenfrequenz) abhängig ist, auf die DECOPAN HandelsGmbH keinen Einfluss hat. DECOPAN Handels GmbH ist jedoch verpflichtet für eine ausreichende Materialversorgung in der Hinsicht zu sorgen, dass DECOPAN Handels GmbH binnen angemessener Frist weiteres Material mit dem vereinbarten Kaufpreis liefert, sofern der Kunde der DECOPAN Handels GmbH innerhalb eines angemessenen Zeitraumes den Bedarf einer Nachfüllung anzeigt und diese bestellt, damit DECOPAN Handels GmbH ihrer Verpflichtung nachkommen kann.
  • Auf Verlangen der DECOPAN Handels GmbH hat der Kunde Jederzeit umfassend Auskunft über seinen Verbrauchsmaterialbestand zu erteilen und der DECOPAN Handels GmbH zwecks Überprüfung der Angaben Zugang zu seinem Lager zu gewähren.

2. Geräte

  • Sämtliche der von DECOPAN Handels GmbH zur Verfügung gestellten Leihgeräte bleiben im Eigentum der DECOPAN HandelsgmbH. Der Kunde verpflichtet sich, die Geräte sorgfältig und schonend zu behandeln sowie dafür zu sorgen, dass die Eigentumskennzeichen der DECOPAN HandelsgmbH nicht entfernt werden.
  • Etwaige Pfändungen von im Eigentum der DECOPAN HandelsgmbH stehenden Sachen durch Dritte hat der Kunde unverzüglich der DECOPAN HandelsgmbH anzuzeigen und in Abstimmung mit DECOPAN HandelsgmbH alle erforderlichen und zweckmäßigen (rechtlichen) Schritte zur Wahrung des Eigentumsrechtes der DECOPAN HandelsgmbH zu setzen.
  • Der Kunde versichert, dass die Einwilligung des Eigentümers zur Montage der Geräte vorliegt.
  • Die Wartung zur Betriebsfähigkeit der Geräte obliegt DECOPAN Handels GmbH.
  • Werden die im Eigentum der DECOPAN HandelsgmbH stehenden vertragsgegenständlichen Leihgeräte ohne Einwilligung demontiert, ist DECOPAN HandelsgmbH nicht zur Wiederherstellung des Ursprungszustandes verpflichtet und es entsteht Vertragsbruch, somit ist Decopan Handels GmbH berechtigt Kostenersatz wie im Punkt IV.2.9 zu verrechnen.
  • Die von DECOPAN HandelsgmbH zur Verfügung gestellten Leihgeräte sind gegen die Risiken Brand, Beschädigung und Diebstahl zu versichern bzw. in eine allfällig bestehende (Betriebs-) Versicherung einzubeziehen.
  • Bei Beendigung des Service-Abonnement ist der Kunde verpflichtet, die Leihgeräte auf eigene Kosten und Gefahr an die DECOPAN HandelsgmbH zurückzusenden. DECOPAN HandelsgmbH ist jedoch auch berechtigt, die Rückholung der Leihgeräte und vorhandene Restbestände an Nachfüllwaren selbst durchzuführen. Für diesen Fall erteilt der Kunde der DECOPAN HandelsGmbH schon jetzt sein Einverständnis zum Betreten der Räume, in denen sich die Geräte und die Nachfüllware befinden. Für zurückgenommene Restbestände an Nachfüllware wird keine Gutschrift erteilt. Wird vom Kunden ein vereinbarter Rückholtermin aus Gründen, die DECOPAN HandelsgmbH nicht zu vertreten hat, nicht eingehalten, ist DECOPAN HandelsgmbH berechtigt, dem Kunden die für die vergebliche Anfahrt entstandenen Kosten in Rechnung zu stellen. Erfolgt die Rückholung der Geräte durch DECOPAN HandelsgmbH auf Wunsch des Kunden, ist die DECOPAN HandelsgmbH berechtigt, dem Kunden die hierfür anfallenden Kosten in Rechnung zu stellen und vor Rückholung der Geräte eine Vorauszahlung der hierfür anfallenden Kosten zu verlangen.
  • Für verlorengegangene oder beschädigte Geräte, ausgenommen einer normalen, betriebsbedingten Abnutzung der Geräte oder aus sonstigen Gründen nicht mehr vorhandenen Geräte, ist der Kunde ersatzverpflichtet. Als pauschaler Schadenersatz gelten die unter Punkt IV.2.9 genannten Beträge als vereinbart. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass ein Schaden überhaupt nicht oder nur in geringerem Umfang entstanden ist.
  • Bei frühzeitiger Vertragsauflösung, Nichteinhaltung der Verpflichtung zum Kauf der unter Punkt IV.1. und IV.2. genannten Mindestabnahme bzw. in der Bestellung festgelegten Menge von Nachfüll-Produkten, beschädigter sowie abhanden gekommener Leihgeräte verpflichtet sich der Kunde, umgehend Schadenersatz wie folgt zu bezahlen. Schadenersatz: D110 Dosierpumpe Eur 200,Waschraum,-Küchen,Werkstattt,Objektspender:je Eur 50,- In all diesen Fällen erlöschen alle aus diesem Vertrag bestehenden Pflichten der DECOPAN HandelsgmbH.Abonnements

3. Vertragsdauer des Service-Abonnements

  • Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird das Service- Abonnement auf die bestimmte Dauer von einem Jahr beginnend mit dem ersten Lieferdatum abgeschlossen. Es verlängert sich um ein weiteres Jahr, wenn es nicht spätestens drei Monate vor Ablauf gekündigt wird. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen.
  • Geschäftsaufgabe, Inhaberwechsel, Unternehmensverkauf oder sonstige Veränderungen in seinem Geschäftsbereich hat der Kunde gegenüber der DECOPAN HandelsgmbH unverzüglich bekanntzugeben; das Vertragsverhältnis wird hierdurch jedoch nicht aufgelöst, sondern der neue Betreiber/Benutzer tritt in das bisherige Vertragsverhältnis ein.
  • Gerät der Kunde mit der Bezahlung von mehr als einer Rechnung in Verzug oder verstößt der Kunden sonst wie gegen die vereinbarten vertraglichen Bestimmungen, ist DECOPAN HandelsgmbH berechtigt den Service Abnahmevertrag außerordentlich zu kündigen. DECOPAN HandelsGmbH kann auch wahlweise am Vertrag festhalten. Bei vorzeitiger Vertragsauflösung bzw. Nichtbeachtung der Mindestabnahme der Materialversorgung im Sinne von Punkt IV.1.2 durch den Kunden, steht der DECOPAN HandelsgmbH ein pauschaler Schadenersatz für die Montage, Geräte und Lieferung im Ausmaß wie unter Punkt IV.2.9 beschrieben, zu.

V. Preise

Alle Preise verstehen sich in Euro. Sie sind für exklusive der Umsatzsteuer zu verstehen. Es gelten die bei Abschluss des jeweiligen Vertrages vereinbarten, insbesondere in der Auftragsbestätigung angegebenen Preise. Ist ein Preis nicht ausdrücklich bestimmt, gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Preise gemäß der Preisliste von DECOPAN HandelsgmbH.

VI. Zahlungsbedingungen, Zahlungsverzug

  • Der Kaufpreis ist ohne Abzug mit Vertragsabschluss sofort zur Zahlung fällig.
  • Der Kunde ist nicht berechtigt, Zahlungen wegen Gewährleistungsansprüchen oder sonstigen von DECOPAN HandelsgmbH nicht anerkannten Gegenansprüchen zurückzuhalten.
  • Bei Zahlungsverzug ist der Kunde verpflichtet, Verzugszinsen in Höhe von 10 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz an DECOPAN HandelsgmbH zu leisten. Der Kunde hat jedenfalls der DECOPAN HandelsgmbH als weiteren Verzugsschaden die entstandenen Mahn- und Betreibungskosten zu ersetzen. DECOPAN HandelsgmbH bleibt es unbenommen, einen höheren Verzugsschaden, wie auch sonstigen Schaden nachzuweisen. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens durch die DECOPAN HandelsgmbH ist nicht ausgeschlossen.
  • Aufrechnung gegen Ansprüche der DECOPAN HandelsgmbH mit Gegenforderungen welcher Art auch immer gelten als ausgeschlossen, es sei denn die Gegenforderung ist unbestritten oder rechtskräftig festgestellt oder es handelt sich um ein Verbrauchergeschäft im Sinne des KSchG und das KSchG schließt solche Aufrechnungsverbot explizit aus.
  • Wenn nach Vertragsabschluss erkennbar wird, dass der Zahlungsanspruch der DECOPAN HandelsgmbH durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Kunden gefährdet wird, so kann DECOPAN HandelsgmbH die Leistung verweigern und dem Kunden eine angemessene Frist bestimmen, in welcher er Zug um Zug gegen Lieferung zu zahlen oder Sicherheit zu leisten hat. Bei Verweigerung des Kunden oder erfolglosem Fristablauf ist die DECOPAN HandelsgmbH berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und Schadenersatz wie im Punkt IV.2.9 zu verlangen.

VII. Lieferung

  • Sofern nichts anderes vereinbart ist, liefert die DECOPAN HandelsgmbH ab Lager. Maßgebend für die Einhaltung des Liefertermins oder der Lieferfrist ist die Meldung der Versand- bzw. Abholbereitschaft durch die DECOPAN HandelsgmbH.
  • Die Auswahl der für die Lieferung/Versendung zu beauftragenden Unternehmen obliegt der DECOPAN HandelsgmbH.
  • Alle Lieferungen erfolgen unversichert. Das Transportrisiko geht mit Übergabe an den Zusteller auf den Kunden über. Wird eine Transportversicherung gewünscht, ist diese durch den Kunden abzuschließen.
  • Entstehen DECOPAN HandelsgmbH aufgrund der Angabe einer falschen Lieferadresse oder eines falschen Adressaten zusätzliche Versandkosten, so sind diese Kosten vom Kunden zu ersetzen, außer er hat die Falschangabe nicht zu vertreten.
  • Die Lieferfrist beträgt, wenn nicht anders vereinbart, zwischen ein bis vierzehn Werktagen ab der Absendung der Auftragsbestätigung der DECOPAN HandelsgmbH. Vereinbarte Lieferfristen gelten nur annäherungsweise, sofern nicht schriftlich ausdrücklich ein Fixgeschäft vereinbart worden ist.

VIII. Lieferverzug

  • Kann die DECOPAN HandelsgmbH absehen, dass die Ware nicht innerhalb der Lieferfrist geliefert werden kann, so wird sie den Kunden unverzüglich fernmündlich oder schriftlich davon in Kenntnis setzen, ihm die Gründe hierfür mitteilen, sowie nach Möglichkeit den voraussichtlichen Lieferzeitpunkt nennen.
  • Der Kunde ist zum Rücktritt vom Vertrag nur berechtigt, wenn DECOPAN HandelsgmbH die Nichteinhaltung des Liefertermins zu vertreten hat und der Kunde der DECOPAN HandelsgmbH erfolglos eine angemessene Nachfrist gesetzt hat.

IX. Gewährleistung

  • Kann die DECOPAN HandelsgmbH absehen, dass die Ware nicht innerhalb der Lieferfrist geliefert werden kann, so wird sie den Kunden unverzüglich fernmündlich oder schriftlich davon in Kenntnis setzen, ihm die Gründe hierfür mitteilen, sowie nach Möglichkeit den voraussichtlichen Lieferzeitpunkt nennen.
  • Der Kunde ist zum Rücktritt vom Vertrag nur berechtigt, wenn DECOPAN HandelsgmbH die Nichteinhaltung des Liefertermins zu vertreten hat und der Kunde der DECOPAN HandelsgmbH erfolglos eine angemessene Nachfrist gesetzt hat.

IX. Gewährleistung

  • Hinsichtlich der Gewährleistung gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Für Unternehmer gelten die Rechtsvorschriften, Untersuchungs- und Rügeverpflichtung nach dem UGB.
  • Bestimmte Eigenschaften der zu liefernde Produkte gelten nur dann als zugesichert, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde. Eine Bezugnahme auf Normen oder vereinbarte Spezifikationen allein beinhaltet lediglich eine nähere Produkts- bzw. Leistungsbezeichnung und keine Zusicherung von Eigenschaften.
  • Die Gewährleistungspflicht der DECOPAN HandelsGmbH gilt nur für die Mängel, die unter Einhaltung der vorgesehenen Betriebsbedingungen und bei normalem Gebrauch auftreten. Dies gilt insbesondere auch für die gemäß Punkt IV. (Service- Abonnement bei Leihgeräten) zur Verfügung gestellten Geräte. In nachstehenden Fällen ist die Haftung der DECOPAN HandelsGmbH ausgeschlossen: Ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, Nichteinhaltung der Betriebs- oder Bedienungsanleitung, fehlerhafte Montage bzw. Inbetriebnahme durch den Kunden oder Dritte, natürliche Abnutzung oder natürlicher Verschleiß, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung, nicht ordnungsgemäße Wartung, Verwendung ungeeigneter Betriebsmittel, elektrochemische oder elektrische Einflüsse.

X. Rücknahmen

Die Rücknahme der von der DECOPAN HandelsgmbH gelieferten mangelfreien Ware ist ausgeschlossen. Erklärt sich die DECOPAN HandelsgmbH ausnahmsweise mit der Rücknahme mangelfreier Ware einverstanden, so erfolgt eine Gutschrift nur insoweit, wie der Wareneingang/Qualitätskontrolle der DECOPAN HandelsgmbH die uneingeschränkte Wiederverwendbarkeit feststellt.

XI. Rücktrittsrecht für Verbraucher (Konsumentenschutzgesetz)

Handelt es sich bei Kunden um einen Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes, so steht diesen ein Rücktrittsrecht gemäß den Bestimmungen des Konsumentenschutzgesetzes zu.

XII. Haftungsbegrenzung

DECOPAN HandelsgmbH haftet mit Ausnahme der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit und der wesentlichen Vertragspflichten nur für Schäden, die auf vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten zurückzuführen sind. Dies gilt auch für mittelbare Folgeschäden, wie insbesondere entgangenen Gewinn und Vermögensschäden des Kunden. Die Haftungsbegrenzung gilt sinngemäß auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen der DECOPAN HandelsgmbH.

XIII. Datenschutzerklärung

DECOPAN HandelsgmbH verwendet und speichert die vom Kunden mitgeteilten Daten (Anrede, Name, Anschrift, E-Mail- Adresse, Telefonnummer, Telefaxnummer, Bankverbindung, Logo, Bildmaterial) ausschließlich gemäß den Bestimmungen des österreichischen Datenschutzgesetzes.

XIV. Schlussbestimmungen

  • Übertragungen von Rechten und Pflichten des Kunden aus dem mit der DECOPAN HandelsgmbH geschlossenen Vertrag bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Zustimmung der DECOPAN HandelsgmbH
  • Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. Zwischen den Vertragsteilen gilt in diesem Falle eine Bestimmung als vereinbart, die dem Zweck der unwirksamen Bestimmung wirtschaftlich am nächsten kommt. Gleiches gilt für den Fall einer unerkannten Regelungslücke.
  • Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist Erfüllungsort Wien.
  • Für Schreib-, Druck-, Rechen- und Buchungsfehler wird keine Haftung übernommen. DECOPAN HandelsgmbH ist berechtigt, solche Fehler umgehend zu berichtigen und eine Vertragsanpassung vorzunehmen.
  • Die Vertragsparteien vereinbaren für alle Streitigkeiten diese sich aus dem Vertragsverhältnis zwischen den Parteien ergeben, dass sachlich in Betracht kommende Gericht am Sitz der DECOPAN HandelsgmbH. Die DECOPAN HandelsgmbH ist auch berechtigt, am Sitz des Kunden zu klagen.
  • Auf die Vertragsbeziehung ist ausschließlich österreichisches Recht anzuwenden wobei ausdrücklich das UN-Kaufrecht sowie sämtliche Bestimmungen, die auf das UN-Kaufrecht beziehen, ausgeschlossen werden. Vertragssprache ist Deutsch.